Gremien

Schulelternrat

Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, die Schule mitzugestalten. Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Klassenelternvertretern und deren Vertreter und tagt viermal im Schuljahr.

Aus dem Kreis des Schulelternrates werden die Vertreter für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und die Fachkonferenzen bestimmt. Der Vorsitzende des Schulelternrates ist wiederum im Stadtelternrat vertreten. Der Schulelternrat ist als „Sprachrohr“ der Elternschaft vor grundsätzlichen Entscheidungen von der Schulleitung und den zuständigen Konferenzen zu hören.

In der Regel wird zwei Mal im Schuljahr unter der Leitung des Schulelternratsvorsitzenden getagt. Anwesend sind dabei selbstverständlich auch Frau Alexandra Lüschen (kommissarische Konrektorin).

Über die formellen Pflichten hinaus versucht der Schulelternrat durch die Mitwirkung an der Schule bei der Durchführung ihres Bildungsauftrages zu unterstützen, indem er z. B.

•  bei der Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen wie Projekttagen, Schulfesten und Gesamtelternabenden tatkräftige Unterstützung leistet,

•  berufliche und persönliche Kompetenzen der Elternschaft zur Verfügung stellt

•  sowie Kontakte zu Institutionen und Einrichtungen des außerschulischen Bereichs anbietet.

Auch wenn Sie kein Elternvertreter Ihrer Klasse sind, können Sie sich für die Wahl als Elternvertreter im Schulvorstand aufstellen lassen!

Zurzeit ist die Vorsitzende des Schulelternrates Mareike Schwengels, ihre Stellvertreterin Agnes Tholen.

Einen Zugang zu wichtigen Informationen für Eltern und Elternvertreter bietet der Internetauftritt des Landeselternrates.

Rechtliche Grundlage für das Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern bildet das Niedersächsische Schulgesetz.

Gesamtkonferenz

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

Die Gesamtkonferenz richtet Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der GK über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne. Die Gesamtkonferenz entscheidet ferner, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz. Gegeben ist, über:

  • das Schulprogramm
  • die Schulordnung
  • die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Klassenarbeiten
Schulvorstand

Im  Schulvorstand wirken der Schulleiter mit den Vertretern der Lehrkräfte (vier Mitglieder) und der Erziehungsberechtigten (vier Mitglieder) zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über:

  • die Verwendung der Haushaltsmittel
  • die Ausgestaltung der Stundentafel
  • Schulpartnerschaften und
  • Grundsätze für: die Durchführung von Projektwochen, die Werbung, das Sponsoring, die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm/ die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

kommissarische Konrektorin: Frau Alexandra Lüschen

Lehrkräfte: Inger Hofer, Ulrike Wiebersiek, Christina Jacobs-Mönikes, Claudia Stern-Maichrzak

Eltern: Ulrich Schulz-von-Gaudecker, Mareike Schwengels, Marieke Pannenburg, N.N.

Die Fachkonferenz

Für jedes Fach, das an der Schule unterrichtet wird, ist eine Fachkonferenz eingerichtet. Diese besteht aus den Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten bzw. studiert haben und einem stimmberechtigten Elternvertreter.

Die Fachkonferenz entscheidet über Belange, die ausschließlich das jeweilige Fach betreffen, sie berät und beschließt über die Angelegenheiten der Fachdidaktik und Fachmethodik sowie über die Weiterentwicklung des Fachunterrichts, insbesondere über das Aufstellen schuleigener Arbeitspläne, über die Auswahl und Einführung von Lehr- und Arbeitsmitteln und  die Gewichtung von Lernkontrollen.

Die Klassenkonferenz

Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte drei Vertreter für die Klassenkonferenz. Diese besteht außerdem aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften.

Die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Klassenlehrkraft entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über  Zeugnisse, Versetzungen, Zurücktreten und Überspringen ( in diesen Fällen haben die Elternvertreter jedoch kein Stimmrecht) sowie über Ordnungsmaßnahmen (unter Vorsitz des Schulleiters).

Interessierte Eltern  haben die Möglichkeit, sich in die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz und in den Schulvorstand wählen zu lassen.