Schulelternrat
Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, die Schule mitzugestalten. Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Klassenelternvertretern und deren Vertreter und tagt viermal im Schuljahr. Aus dem Kreis des Schulelternrates werden die Vertreter für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und die Fachkonferenzen bestimmt. Der Vorsitzende des Schulelternrates ist wiederum im Stadtelternrat vertreten. Der Schulelternrat ist als „Sprachrohr“ der Elternschaft vor grundsätzlichen Entscheidungen von der Schulleitung und den zuständigen Konferenzen zu hören.
Zurzeit ist die Vorsitzende des Schulelternrates Frau Kahya-Nguy, ihre Stellvertreterin Frau Schwengels.
» Informationen des Schulelternrates
Gesamtkonferenz
In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.
Die Gesamtkonferenz richtet Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der GK über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne. Die Gesamtkonferenz entscheidet ferner, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz. Gegeben ist, über:
Das Schulprogramm
Die Schulordnung
die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Klassenarbeiten
Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken der Schulleiter mit den Vertretern der Lehrkräfte (vier Mitglieder) und der Erziehungsberechtigten (vier Mitglieder) zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über:
die Verwendung der Haushaltsmittel
die Ausgestaltung der Stundentafel
Schulpartnerschaften und
Grundsätze für:
die Durchführung von Projektwochen
die Werbung, das Sponsoring
die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm/ die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.