Gremien

Schulelternrat

Eltern haben vielfältige Möglichkeiten, die Schule mitzugestalten. Der Schulelternrat setzt sich zusammen aus den Klassenelternvertretern und deren Vertreter und tagt viermal im Schuljahr. Aus dem Kreis des Schulelternrates werden die Vertreter für die Gesamtkonferenz, den Schulvorstand und die Fachkonferenzen bestimmt. Der Vorsitzende des Schulelternrates ist wiederum im Stadtelternrat vertreten. Der Schulelternrat ist als „Sprachrohr“ der Elternschaft vor grundsätzlichen Entscheidungen von der Schulleitung und den zuständigen Konferenzen zu hören.

Zurzeit ist die Vorsitzende des Schulelternrates Frau Kahya-Nguy, ihre Stellvertreterin Frau Schwengels.

» Informationen des Schulelternrates

Gesamtkonferenz

In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen Angelegenheiten zusammen.

Die Gesamtkonferenz richtet Fachkonferenzen ein. Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der GK über Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne. Die Gesamtkonferenz entscheidet ferner, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz. Gegeben ist, über:

Das Schulprogramm

Die Schulordnung

die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse, Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung und Klassenarbeiten

Schulvorstand

Im  Schulvorstand wirken der Schulleiter mit den Vertretern der Lehrkräfte (vier Mitglieder) und der Erziehungsberechtigten (vier Mitglieder) zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über:

die Verwendung der Haushaltsmittel

die Ausgestaltung der Stundentafel

Schulpartnerschaften und

Grundsätze für:

die Durchführung von Projektwochen

die Werbung, das Sponsoring

die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule

Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm/ die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

Herr Toussaint

Frau Jacobs-Mönikes

Frau von Hofer

Frau Wiebersiek

Frau Kahya-Nguy

Herr Schulz-von-Gaudecker

Frau Schwengels

Frau Kowsky

Dem Schulvorstand der Hermann-Ehlers-Schule gehören zz. an:

Die Fachkonferenz

Für jedes Fach, das an der Schule unterrichtet wird, ist eine Fachkonferenz eingerichtet. Diese besteht aus den Lehrkräften, die das jeweilige Fach unterrichten bzw. studiert haben und einem stimmberechtigten Elternvertreter.

Die Fachkonferenz entscheidet über Belange, die ausschließlich das jeweilige Fach betreffen, sie berät und beschließt über die Angelegenheiten der Fachdidaktik und Fachmethodik sowie über die Weiterentwicklung des Fachunterrichts, insbesondere über das Aufstellen schuleigener Arbeitspläne, über die Auswahl und Einführung von Lehr- und Arbeitsmitteln und  die Gewichtung von Lernkontrollen

Die Klassenkonferenz

Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte drei Vertreter für die Klassenkonferenz. Diese besteht außerdem aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften.

Die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Klassenlehrkraft entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über  Zeugnisse, Versetzungen, Zurücktreten und Überspringen ( in diesen Fällen haben die Elternvertreter jedoch kein Stimmrecht) sowie über Ordnungsmaßnahmen (unter Vorsitz des Schulleiters).

Interessierte Eltern  haben  die Möglichkeit sich in die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz und in den Schulvorstand wählen zu lassen.