Schulelternrat

Wir setzen uns aus den Elternvertretern aller Schulklassen zusammen und tagen in der Regel zwei Mal im Schuljahr unter der Leitung des Schulelternratsvorsitzenden. Anwesend ist dabei selbstverständlich auch der Schulleiter Herr Toussaint.

Über die formellen Pflichten hinaus versuchen wir durch unsere Mitwirkung unsere Schule bei der Durchführung ihres Bildungsauftrages zu unterstützen, indem wir z. B.

•  bei der Organisation und Durchführung von Schulveranstaltungen wie Projekttagen, Schulfesten und Gesamtelternabenden tatkräftige Unterstützung leisten,

•  berufliche und persönliche Kompetenzen der Elternschaft zur Verfügung stellen

•  sowie Kontakte zu Institutionen und Einrichtungen des außerschulischen Bereichs anbieten.

Organisation und Mitglieder

„Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“.
Niederländisches Schulgesetz

„Mitwirkung“ bedeutet für uns analog zur Intention des NSG, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
Dabei soll eine klare Struktur für einen guten Informationsfluss und eine effektive Arbeit sorgen:

Die Elternschaft der Klassen wählen zwei Vorsitzende. Alle Vorsitzenden zusammen bilden den Schulelternrat, das zentrale Gremium der Schulelternschaft, der in der Regel zwei Mal im Schuljahr zusammentritt.
Wenn Sie also gerne in der Elternvertretung mitarbeiten wollen, erklären Sie sich doch auf dem ersten Elternabend dazu bereit. Engagierte Eltern werden immer gesucht!

Der/Die Vorsitzende des Schulelternrates (zurzeit Frau Kahya-Nguy) ist die direkte Gesprächspartnerin des Schulleiters (Herr Toussaint).

Über die einzelne Schule hinausreichende Probleme werden im Gemeinde- und Kreiselternrat bzw. im Stadtelternrat und Landeselternrat erörtert.

Auch wenn Sie kein Elternvertreter Ihrer Klasse sind, können Sie sich für die Wahl als Elternvertreter im Schulvorstand aufstellen lassen!

Wichtige Erlasse und Bestimmungen

Einen Zugang zu wichtigen Informationen für Eltern und Elternvertreter bietet der Internetauftritt des Landeselternrates.

Rechtliche Grundlage für das Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie der Eltern bildet das Niedersächsische Schulgesetz.

Darüber hinaus gibt es eine Unzahl von Erlassen und Verordnungen, die das Schulleben sowie den Unterricht organisieren. Am leichtesten findet man die gewünschten Dokumente im WWW auf den Seiten Schule und Recht in Niedersachsen.

Der Fachunterricht wird durch die neuen Kerncurricula bestimmt. Man findet sie für auf den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers. In den Kerncurricula werden Kompetenzen formuliert, welche die Schülerinnen und Schüler erlangen sollen, und grundsätzliche Angaben zur inhaltlichen Anlage des Fachunterrichts gemacht. Die wichtigsten sind hier aufgeführt:

Fächer

Deutsch
Englisch
Ev. Religionsunterricht
Kath. Religionsunterricht
Kunst, Gestaltendes Werken,
Textiles Gestalten
Mathematik
Musik
Sachunterricht
Sport

Die konkreten Unterrichtsinhalte legen die Schulen bzw. die jeweiligen Fachkonferenzen verbindlich in schuleigenen Lehrplänen fest.