Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte drei Vertreter für die Klassenkonferenz. Diese besteht außerdem aus den in der Klasse unterrichtenden Lehrkräften.
Die Klassenkonferenz unter dem Vorsitz des Klassenlehrkraft entscheidet über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über Zeugnisse, Versetzungen, Zurücktreten und Überspringen ( in diesen Fällen haben die Elternvertreter jedoch kein Stimmrecht) sowie über Ordnungsmaßnahmen (unter Vorsitz des Schulleiters).
Interessierte Eltern haben die Möglichkeit sich in die Gesamtkonferenz, die Fachkonferenz und in den Schulvorstand wählen zu lassen.